Du sollst mit deinem Fahrwerk zufrieden sein.
Deshalb geben wir dir auf unsere individuellen Fahrwerksabstimmungen eine 30-tägige 100-%-Zufriedenheitsgarantie.
Wenn dir unsere Abstimmung nicht gefällt, entscheidest du, wie wir vorgehen:
Kostenlose erneute Abstimmung
Wir passen die von uns vorgenommene Abstimmung ohne zusätzliche Arbeitskosten erneut an deine Wünsche an.
oder
Rückbau & 100 % Erstattung der Abstimmungskosten
Wir bauen die von FLOW Suspension vorgenommenen Abstimmungsänderungen – soweit technisch möglich – auf den vor der Abstimmung vorhandenen technischen Abstimmungszustand zurück und erstatten dir 100 % der für die Abstimmung berechneten Kosten einschließlich der im Rahmen der Abstimmung berechneten Tuningteile, Federn, Shims, Spacer und vergleichbaren Komponenten.
Es reicht aus, dass du mit der Abstimmung subjektiv nicht zufrieden bist. Ein technischer Fehler oder Mangel muss nicht vorliegen.
Und falls du dich zunächst für eine kostenlose erneute Abstimmung entscheidest und auch damit nicht zufrieden bist, kannst du anschließend weiterhin den Rückbau und die vollständige Erstattung der Abstimmungskosten verlangen.
Die Garantie gilt für Kunden in Deutschland und Österreich.
Es gelten die nachfolgenden Bedingungen der FLOW Suspension 100-%-Zufriedenheitsgarantie. Deine gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
Stand: Oktober 2026
Garantiegeber ist:
FLOW Suspension
Miriam Vietze
Hopfau 34
95478 Kemnath
Deutschland
E-Mail: info@flowsuspension.de
Die Zufriedenheitsgarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung von FLOW Suspension.
Die FLOW Suspension 100-%-Zufriedenheitsgarantie gilt für individuell durch FLOW Suspension vorgenommene Abstimmungen von Motorradgabeln und Federbeinen.
Die Garantie gilt für Kunden mit einer Rücksendeadresse in:
Maßgeblich für die Garantieleistung ist der jeweilige Auftrag und die dazugehörige Rechnung von FLOW Suspension.
Von der Zufriedenheitsgarantie umfasst sind die von FLOW Suspension für die betreffende Fahrwerksabstimmung berechneten Leistungen und Komponenten.
Hierzu gehören insbesondere:
Zum Zeitpunkt dieser Garantiebedingungen beträgt der reguläre Arbeitspreis für die reine Abstimmungsleistung:
Maßgeblich für eine Erstattung ist jedoch immer der auf der jeweiligen Rechnung tatsächlich ausgewiesene Betrag.
Nicht von der Erstattung umfasst sind Leistungen und Bauteile, die unabhängig von der eigentlichen Abstimmung erforderlich oder beauftragt wurden. Hierzu gehören insbesondere reguläre Servicearbeiten, Reparaturen und Verschleißteile, sofern diese nicht speziell als Bestandteil der Abstimmung berechnet wurden.
Die Garantie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde mit der von FLOW Suspension vorgenommenen Fahrwerksabstimmung subjektiv nicht zufrieden ist.
Ein technischer Fehler, ein objektiv nachweisbarer Mangel oder eine nachweisbare Verschlechterung gegenüber dem Ausgangszustand ist nicht erforderlich.
Für die Inanspruchnahme der Garantie genügt die Erklärung des Kunden, dass die vorgenommene Abstimmung seinen persönlichen Erwartungen nicht entspricht.
Eine technische Begründung muss nicht vorgelegt werden.
Die Zufriedenheitsgarantie kann innerhalb von 30 Tagen ab Rückerhalt des Fahrwerks bzw. des Fahrzeugs durch den Kunden geltend gemacht werden.
Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Eingang der Garantieerklärung per E-Mail bei FLOW Suspension.
Die anschließende Einsendung des Fahrwerks kann nach Abstimmung mit FLOW Suspension zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Im Garantiefall entscheidet der Kunde selbst, welche der folgenden Leistungen er in Anspruch nehmen möchte:
FLOW Suspension nimmt eine erneute Anpassung der zuvor vorgenommenen Fahrwerksabstimmung entsprechend den Rückmeldungen und Wünschen des Kunden vor.
Für die erneute Abstimmungsarbeit werden keine zusätzlichen Arbeitskosten berechnet.
Eine erneute Abstimmung ist keine Voraussetzung, um alternativ den Rückbau und die Erstattung nach Ziffer 6 B zu verlangen.
Der Kunde kann stattdessen unmittelbar verlangen, dass FLOW Suspension die von FLOW Suspension vorgenommenen Abstimmungsänderungen zurückbaut.
Der Rückbau erfolgt auf die vor der Abstimmung vorhandene technische Abstimmung, soweit dies technisch möglich ist.
Nach dem Rückbau erstattet FLOW Suspension 100 % der für die betreffende Abstimmung berechneten Kosten.
Die Erstattung umfasst insbesondere:
Servicearbeiten, Reparaturen oder sonstige Leistungen, die unabhängig von der Fahrwerksabstimmung erforderlich oder beauftragt wurden, werden nicht erstattet.
Entscheidet sich der Kunde zunächst für eine kostenlose erneute Abstimmung gemäß Ziffer 6 A, bleibt die 100-%-Zufriedenheitsgarantie bestehen.
Nach Rückerhalt des erneut abgestimmten Fahrwerks hat der Kunde erneut 30 Tage Zeit, die Abstimmung zu testen.
Ist der Kunde auch mit der erneuten Abstimmung subjektiv nicht zufrieden, kann er innerhalb dieser Frist den Rückbau gemäß Ziffer 6 B verlangen.
FLOW Suspension baut das Fahrwerk dann – soweit technisch möglich – auf den ursprünglichen technischen Abstimmungszustand vor der ersten FLOW-Abstimmung zurück und erstattet die von der Garantie umfassten Abstimmungskosten zu 100 %.
Damit ist insbesondere sichergestellt, dass der Kunde durch die Entscheidung für einen kostenlosen zweiten Abstimmungsversuch seinen Anspruch auf Rückbau und Erstattung nicht verliert.
Beim Rückbau werden die von FLOW Suspension vorgenommenen Abstimmungsänderungen auf die vor der Abstimmung vorhandene technische Abstimmung zurückgebaut, soweit dies technisch möglich ist.
Soweit für den Rückbau ursprünglich vorhandene Teile erforderlich sind, die dem Kunden nach der Abstimmung ausgehändigt wurden, muss der Kunde diese FLOW Suspension für den Rückbau zur Verfügung stellen.
Werden im Rahmen der Abstimmung neue Tuningteile, Federn, Spacer oder andere Komponenten eingebaut und wird deren Kaufpreis im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie vollständig erstattet, gehen diese nach dem Ausbau wieder an FLOW Suspension zurück.
Vom Kunden ursprünglich bereitgestellte oder bereits vor der Abstimmung vorhandene Teile bleiben Eigentum des Kunden.
Eine Wiederherstellung von Verschleiß, Beschädigungen oder sonstigen Veränderungen, die erst während der Nutzung nach der Abstimmung entstanden sind, ist nicht Bestandteil des Rückbaus.
Die Kosten für die Einsendung des Fahrwerks an FLOW Suspension im Rahmen der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie trägt der Kunde.
Die Kosten für den anschließenden Rückversand des im Rahmen der Garantie bearbeiteten Fahrwerks an den Kunden in Deutschland oder Österreich trägt FLOW Suspension.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Übernahme oder Erstattung von Transport-, Versand- oder sonstigen Kosten im Zusammenhang mit einem tatsächlichen Mangel bleiben hiervon unberührt.
Die Zufriedenheitsgarantie kann ausgeschlossen sein, wenn nach Rückerhalt des von FLOW Suspension abgestimmten Fahrwerks Veränderungen oder Schäden eingetreten sind, die eine sachgerechte Beurteilung oder Rückführung der ursprünglichen FLOW-Abstimmung wesentlich beeinflussen.
Dies gilt insbesondere, wenn:
Ein Ausschluss erfolgt nur, wenn der betreffende Umstand für die beanstandete Fahrwerksfunktion oder die Beurteilung der von FLOW Suspension vorgenommenen Abstimmung tatsächlich relevant ist.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einem tatsächlichen Mangel werden durch diese Ausschlussregelungen nicht eingeschränkt.
Die Garantie ist per E-Mail geltend zu machen an:
Zur Zuordnung des Auftrags ist die entsprechende Rechnungsnummer anzugeben.
Eine kurze Beschreibung dessen, womit der Kunde bei der Abstimmung nicht zufrieden ist, ist für die weitere Bearbeitung hilfreich, aber nicht Voraussetzung für den Garantieanspruch.
Ein technischer Nachweis oder der Nachweis eines Mangels ist nicht erforderlich.
Der Kunde teilt FLOW Suspension außerdem mit, ob er zunächst eine kostenlose erneute Abstimmung oder unmittelbar den Rückbau mit Erstattung der Abstimmungskosten wünscht.
Die FLOW Suspension 100-%-Zufriedenheitsgarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhaften Leistungen bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch sie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Die Inanspruchnahme gesetzlicher Mängel- oder Gewährleistungsrechte ist insbesondere nicht davon abhängig, dass zuvor die FLOW Suspension Zufriedenheitsgarantie in Anspruch genommen wurde.
Auch die Inanspruchnahme der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.